Österreichischer Rettungsdienst – ÖRD

Sanitätsdienst – Sanitätsmotorradstaffel – Pflege und Betreuung – Therapiebegleithunde – Rettungshunde

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Bundesverband

 

salzburgbv

ÖRD – BUNDESVERBAND

( Austria Rescue Corporate )

Zentral Vereins Register  ZVR    042851203

 Der ÖRD Bundesverband ist eine Hilfsorganisation, ein Sozialdienst und ein Rettungsdienst, er erstreckt seinen Wirkungsbereich auf das Gebiet der Republik Österreich. Der Bundesverband  hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt SALZBURG.

Im Falle eines außerordentlichen Notstandes oder Elementarereignisses können Hilfsaktionen auch über die Grenzen der Republik Österreich und der Europäischen Union hinaus durchgeführt werden.

Der ÖRD BV hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist eine Körperschaft privaten Rechtes. Alle durch den ÖRD / BV anerkannten ÖRD Dienststellen (UNTERGLIEDERUNGEN) – die ÖRD Landesverbände und ÖRD Bezirkstellen - haben ebenfalls eine separate, EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT, mit eigenen STATUTEN und eigenverantwortlichen, rechtspersönlichen Vorstand !

Alle RECHTSGESCHÄFTE und VEREINBARUNGEN, mit dem ÖRD Bundesverband, den einzelnen ÖRD Landesverbänden und den einzelnen ÖRD Bezirkstellen bedürfen zur RECHTSGÜLTIGKEIT einer Vereinbarung / Vertrages der schriftlichen, rechtsgültig von den berufenen, gem. Vereinsregister Auszug bekannten Organen der betroffenen ÖRD Dienststellen Vorstände unterfertigten Form (Statuten / Vereinsgesetz)

 

Gesetzliche Anerkennungen – BESCHEIDE u. VERORDNUNGEN durch Behörden :

  • STATUTEN - Nichtuntersagungsbescheid  Zl.: Vr 685 und Zl.: Vr 409
  • BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND VERKEHR  –  BESCHEID GZ 100827 vom 13. 6. 1997

Zitat….   „Im Bereich des Kraftfahrrechtes sohin als Rettungsdienst qualifiziert”   „Der ÖRD führt sohin Rettungsdienste im Sinne des Kraftfahrgesetzes durch”

  • BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES: BUNDESGESETZBLATT für die Republik Österreich, vom 27. 4. 1999   (Auszug)

„Zuordnung des ÖRD (Österreichioscher Rettungsdienst – Bundesverband _ zu den freiwilligen Rettungsgesellschaften
“Zuordnung des Österreichischen Rettungsdienst- Bundesverband – in die Zusatzversicherung der AUVA”

  • AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG, Referat für Verkehr

Bescheid : 5 / 04 – 15 / 122 / 5-1996 ( 29. 5. 1996)
Bescheid : 5 / 04 – 15 / 122 / 43-1998 ( 22. 12. 1998)
Bewilligung für Blaulicht und Folgetonhorn für Sanitätsfahrzeuge des ÖRD, unter Bezugnahme des Erst Bescheides des BMfV Zl. 99.592 / 6 – IV/ 7/ 1985